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AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Meritevo, der Fördermittel- und Antrags-Suite der Quantevo GmbH, bereitgestellt unter meritevo.de und app.meritevo.de.

Stand: 09.09.2026 · Version 1.1

Inhalt
§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen§ 3 Vertragsschluss und Nutzerkonto§ 4 Kostenlose Version und Testzugänge§ 5 Verfügbarkeit, Wartung, Support§ 6 KI-Funktionen und AI Credits§ 7 Preise, Abrechnung, Zahlungsverzug§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung§ 9 Pflichten des Kunden§ 10 Rechte an Kundeninhalten§ 11 Nutzungsrechte an der Anwendung§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung§ 13 Vertraulichkeit§ 14 Gewährleistung§ 15 Haftung§ 16 Höhere Gewalt§ 17 Änderungen der AGB§ 18 Schlussbestimmungen§ 19 Besondere Bestimmungen für Verbraucher
Quantevo GmbH
Keffenbrinkweg 6, 12249 Berlin, Deutschland
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB 289900 B
Geschäftsführer: Oliver Diekmeier

contact@meritevo.eu

Die Quantevo GmbH (nachfolgend „Anbieter" oder „Quantevo") erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der vom Anbieter unter meritevo.de und app.meritevo.de bereitgestellten Software-as-a-Service-Anwendung „Meritevo" (nachfolgend „Anwendung") einschließlich aller zugehörigen Leistungen.

(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts, an öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie an Forschungseinrichtungen und Hochschulen (nachfolgend „geschäftliche Kunden") als auch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, also natürliche Personen, die den Vertrag zu privaten Zwecken schließen. Bei der Registrierung gibt der Kunde an, in welcher dieser beiden Eigenschaften er den Vertrag schließt.

(2a) Für Verbraucher gelten ergänzend und vorrangig die besonderen Bestimmungen in § 19, insbesondere das dort geregelte Widerrufsrecht. Soweit eine Regelung dieser AGB gegenüber Verbrauchern gesetzlich unzulässig ist, gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung; die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung bereit (Mietvertrag über die Softwarenutzung, §§ 535 ff. BGB). Eine Übertragung der Software auf Systeme des Kunden findet nicht statt.

(2) Die Anwendung unterstützt Forschende, Projektleitungen und Drittmittelverwaltungen insbesondere bei

  • der Beobachtung und Bewertung von Förderausschreibungen,
  • der Entwicklung und Belegführung von Projektideen,
  • der Erstellung von Projektanträgen (u. a. in LaTeX) einschließlich gemeinsamer Bearbeitung in Echtzeit,
  • der Kalkulation von Projektbudgets einschließlich der Prüfung von Förderregeln,
  • der Verwaltung von Partnernetzwerken, Kontaktpersonen und Publikationen.

(3) Der jeweils geschuldete Leistungsumfang bestimmt sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif gemäß der bei Vertragsschluss gültigen Leistungs- und Preisbeschreibung auf der Website des Anbieters. Diese Beschreibung ist Vertragsbestandteil.

(4) Kein Erfolgsversprechen. Die Anwendung unterstützt bei der Vorbereitung von Förderanträgen. Der Anbieter schuldet keinen Erfolg im Sinne einer Bewilligung, Förderfähigkeit, Zuwendung oder positiven Begutachtung. Bewertungen, Eignungswerte („Fit Scores"), Empfehlungen („Go/Consider/No-go"), Förderregelprüfungen und Budgetberechnungen sind unverbindliche Entscheidungshilfen.

(5) Keine Rechts-, Steuer- oder Zuwendungsberatung. Die Anwendung ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder zuwendungsrechtliche Beratung. Die Prüfung von Förderbedingungen, Kostensätzen, beihilferechtlichen Vorgaben und Antragsvoraussetzungen im Einzelfall obliegt dem Kunden. Hinterlegte Tarif- und Kostentabellen (z. B. Personalkostensätze) sind Richtwerte; ihre Anwendbarkeit im konkreten Vorhaben hat der Kunde eigenverantwortlich zu prüfen.

§ 3 Vertragsschluss, Registrierung, Nutzerkonto

(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.

(2) Der Kunde gibt durch Absenden des Registrierungs- bzw. Bestellformulars ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Konto freischaltet oder den Vertragsschluss in Textform bestätigt.

(3) Die Registrierung setzt die Angabe einer gültigen, dem Kunden zugeordneten E-Mail-Adresse voraus. Der Anbieter ist berechtigt, die Bestätigung der E-Mail-Adresse zur Voraussetzung der Nutzung bestimmter Funktionen zu machen sowie Registrierungen über Wegwerf-E-Mail-Dienste abzulehnen.

(4) Der Kunde hat die bei der Registrierung angegebenen Daten vollständig und zutreffend anzugeben und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

(5) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Zugangsdaten bestehen. Der Anbieter empfiehlt die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung.

(6) Der Kunde ist für Handlungen der von ihm angelegten oder eingeladenen Nutzerinnen und Nutzer (nachfolgend „Nutzer") wie für eigenes Handeln verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass diese Nutzer die Bestimmungen dieses Vertrages einhalten.

§ 4 Kostenlose Version, Test- und Sandbox-Zugänge

(1) Der Anbieter kann eine dauerhaft kostenlose Version („Free") sowie zeitlich befristete Test- oder Sandbox-Zugänge bereitstellen. Deren Funktions- und Nutzungsumfang ist gegenüber den kostenpflichtigen Tarifen eingeschränkt und ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

(2) Für kostenlose Versionen und Testzugänge besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, auf Support, auf Datensicherung oder auf Fortbestand des Angebots. Der Anbieter kann kostenlose Versionen und Testzugänge jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen in Textform ändern oder einstellen.

(3) Befristete Sandbox-Arbeitsbereiche werden nach Ablauf der jeweils angegebenen Frist einschließlich der darin gespeicherten Inhalte gelöscht. Der Anbieter weist vor Ablauf in Textform auf die bevorstehende Löschung hin. Die rechtzeitige Sicherung oder Übernahme der Inhalte obliegt dem Kunden.

(4) Die Haftung des Anbieters für kostenlos bereitgestellte Leistungen richtet sich nach § 15 Abs. 6.

§ 5 Verfügbarkeit, Wartung, Support

(1) Der Anbieter stellt die Anwendung am Übergabepunkt (Router-Ausgang des Rechenzentrums) mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel bereit. Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung nach Absatz 2 sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere Störungen des Internets, höhere Gewalt gemäß § 16, Ausfälle bei Vorleistungserbringern).

(2) Der Anbieter führt planbare Wartungsarbeiten nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:00–18:00 Uhr MEZ/MESZ) durch und kündigt Arbeiten, die zu einer Unterbrechung von mehr als 30 Minuten führen, mit angemessener Frist an. Dringende Sicherheitsmaßnahmen darf der Anbieter jederzeit und ohne Vorankündigung durchführen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Anwendung fortlaufend weiterzuentwickeln und einzelne Funktionen zu ändern, sofern der vertraglich geschuldete Leistungszweck gewahrt bleibt. Für den Wegfall wesentlicher Funktionen gilt § 17.

(4) Support wird nach Maßgabe des gewählten Tarifs in deutscher oder englischer Sprache per E-Mail an die auf der Website genannte Support-Adresse erbracht.

(5) Der Anbieter erstellt regelmäßige Sicherungskopien des Datenbestandes. Diese dienen der Wiederherstellung im Störungsfall und ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden, soweit die Anwendung Exportmöglichkeiten bereitstellt (§ 10 Abs. 5).

§ 6 KI-gestützte Funktionen und AI Credits

(1) Die Anwendung enthält Funktionen, die auf Verfahren der künstlichen Intelligenz, insbesondere auf großen Sprachmodellen, beruhen (nachfolgend „KI-Funktionen"). Hierzu werden Inhalte des Kunden an die in der Datenschutzerklärung genannten Anbieter von KI-Modellen übermittelt und dort verarbeitet.

(2) Ergebnisse ohne Gewähr. Ergebnisse von KI-Funktionen (insbesondere Entwürfe, Zusammenfassungen, Bewertungen, Budgetvorschläge, Kritikpunkte, erzeugte Bilder) können unvollständig, veraltet oder inhaltlich unzutreffend sein. Sie stellen Vorschläge dar, die der Kunde vor jeder Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen hat. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Neuheit oder Rechtmäßigkeit KI-generierter Ergebnisse.

(3) Verantwortung für die Verwendung. Der Kunde bleibt Urheber und Verantwortlicher der von ihm eingereichten Anträge und sonstigen Dokumente. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass die Verwendung KI-gestützter Ergebnisse mit den Vorgaben des jeweiligen Fördermittelgebers, seiner Einrichtung sowie den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vereinbar ist und dass Kennzeichnungspflichten beachtet werden.

(4) Keine Rechte Dritter an Ergebnissen. Soweit an KI-generierten Ergebnissen Rechte entstehen können, räumt der Anbieter dem Kunden die für den Vertragszweck erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein. Der Anbieter kann nicht gewährleisten, dass gleiche oder ähnliche Ergebnisse nicht auch anderen Nutzern angezeigt werden.

(5) AI Credits. Der Nutzungsumfang der KI-Funktionen wird über Verrechnungseinheiten („AI Credits") abgebildet.

  1. Gezählt werden ausschließlich vom Nutzer bewusst ausgelöste KI-Vorgänge. Hintergrundprozesse des Anbieters (insbesondere Ausschreibungssuche, Relevanzbewertung, Benachrichtigungen) werden nicht auf das Kontingent angerechnet.
  2. Die im Tarif enthaltenen Credits werden je Abrechnungszeitraum bereitgestellt und verfallen am Ende des jeweiligen Zeitraums ohne Anspruch auf Übertragung oder Erstattung.
  3. Gesondert erworbene Credit-Pakete verfallen nicht und bleiben bis zum Vertragsende nutzbar. Sie werden nach vollständigem Verbrauch der Inklusiv-Credits verwendet.
  4. AI Credits sind kein E-Geld, kein Zahlungsmittel und nicht in Geld auszahlbar. Eine Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen.
  5. Die Anzahl der je Aktionstyp berechneten Credits ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Der Anbieter kann die Preisliste für die Zukunft ändern; § 17 gilt entsprechend. Neu hinzukommende Funktionen kann der Anbieter jederzeit in die Preisliste aufnehmen.
  6. Ist das Kontingent erschöpft, werden KI-Funktionen bis zur nächsten Bereitstellung oder bis zum Erwerb weiterer Credits ausgesetzt. Die übrigen Funktionen der Anwendung bleiben nutzbar; ein Zugriff des Kunden auf seine Inhalte wird hierdurch nicht eingeschränkt.

(6) Der Anbieter behält sich vor, bei missbräuchlicher oder automatisierter Inanspruchnahme der KI-Funktionen die Nutzung zu drosseln oder vorübergehend auszusetzen. § 9 Abs. 4 bleibt unberührt.

§ 7 Preise, Abrechnung, Zahlungsverzug

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss gültigen Preise. Gegenüber geschäftlichen Kunden verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden die Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben; maßgeblich ist die im Bestellprozess ausgewiesene Bruttoangabe.

(2) Die Vergütung für die Tarife Solo und Team wird, je nach gewählter Abrechnungsperiode, monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Institutionelle Lizenzen werden jährlich im Voraus abgerechnet.

(3) Die Zahlung erfolgt über die in der Anwendung angebotenen Zahlungsarten. Zur Zahlungsabwicklung setzt der Anbieter einen Zahlungsdienstleister ein; auf dessen Bedingungen wird im Bestellprozess hingewiesen. Institutionelle Lizenzen können auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum abgerechnet werden.

(4) Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.

(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung und ausdrücklichem Hinweis auf die Folgen kann der Anbieter den Zugang zur Anwendung sperren. Der Zugriff auf Exportfunktionen bleibt für die Dauer von 30 Tagen ab Sperrung bestehen. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während der Sperrung bestehen.

(6) Der Anbieter kann die Preise für kostenpflichtige Tarife mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende einer Vertragsperiode in Textform anpassen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Auf dieses Recht wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen.

(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag über die kostenlose Version läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

(2) Kostenpflichtige Verträge werden über die gewählte Laufzeit (monatlich oder jährlich) geschlossen und verlängern sich jeweils um die gewählte Laufzeit, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform. Eine Kündigung über die dafür in der Anwendung vorgesehene Funktion ist ausreichend.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung schuldhaft gegen § 9 verstößt oder mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen in Verzug ist.

(5) Datenexport und Löschung nach Vertragsende. Der Kunde kann seine Inhalte während der Vertragslaufzeit jederzeit über die bereitgestellten Exportfunktionen sichern. Nach Vertragsende stellt der Anbieter den Zugriff auf die Exportfunktionen für weitere 30 Tage bereit. Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter die Inhalte des Kunden innerhalb von 90 Tagen vollständig, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrages (§ 12) gehen vor.

§ 9 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern in die Anwendung eingestellten Inhalte („Kundeninhalte") verantwortlich. Er stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und dass die Kundeninhalte weder gegen geltendes Recht noch gegen Rechte Dritter verstoßen.

(2) Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass er berechtigt ist, personenbezogene Daten Dritter (z. B. Kontaktpersonen von Partnerorganisationen, Mitautorinnen und Mitautoren) in die Anwendung einzugeben und dort verarbeiten zu lassen, und dass er die hierfür erforderlichen Informationspflichten erfüllt.

(3) Der Kunde hat vor der Eingabe von Inhalten in KI-Funktionen zu prüfen, ob vertragliche Vertraulichkeitsvereinbarungen, Vorgaben seiner Einrichtung oder Geheimhaltungspflichten (z. B. gegenüber Industriepartnern) einer Verarbeitung durch die eingesetzten Modellanbieter entgegenstehen.

(4) Untersagt ist insbesondere:

  1. die Nutzung der Anwendung in einer Weise, die die Verfügbarkeit oder Sicherheit der Systeme des Anbieters beeinträchtigt, einschließlich automatisierter Massenzugriffe außerhalb der dafür bereitgestellten Schnittstellen;
  2. das Umgehen technischer Beschränkungen, Kontingente oder Zugangskontrollen;
  3. die Weitergabe der Zugangsdaten an nicht berechtigte Dritte sowie die gemeinsame Nutzung eines personalisierten Zugangs durch mehrere Personen;
  4. das Einstellen rechtswidriger, schadsoftwarehaltiger oder rechtsverletzender Inhalte;
  5. die Nutzung der Anwendung zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts sowie das systematische Auslesen der Anwendung oder ihrer Datenbestände.

(5) Bei einem Verstoß gegen Absatz 4 kann der Anbieter betroffene Inhalte sperren oder entfernen und den Zugang vorübergehend sperren. Der Anbieter wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben, soweit dies nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

(6) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Anwendung durch den Kunden oder seine Nutzer oder auf rechtsverletzenden Kundeninhalten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 10 Rechte an Kundeninhalten

(1) Sämtliche Rechte an den Kundeninhalten verbleiben beim Kunden bzw. bei den jeweiligen Rechteinhabern. Ein Rechteübergang auf den Anbieter findet nicht statt.

(2) Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, räumlich unbeschränktes, auf die Vertragslaufzeit begrenztes Recht ein, die Kundeninhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und an die zur Leistungserbringung eingesetzten Dienstleister zu übermitteln, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

(3) Kein Training mit Kundeninhalten. Der Anbieter verwendet Kundeninhalte nicht zum Training oder zur Verbesserung eigener oder fremder KI-Modelle. Der Anbieter setzt bei der Auswahl der Modellanbieter darauf hin, dass die übermittelten Inhalte nicht zu Trainingszwecken verwendet werden; die maßgeblichen Anbieter sind in der Datenschutzerklärung benannt.

(4) Der Anbieter darf aggregierte, anonymisierte Nutzungsstatistiken, die keinen Rückschluss auf den Kunden, seine Nutzer oder Kundeninhalte zulassen, zur Verbesserung und Absicherung der Anwendung auswerten.

(5) Der Anbieter stellt Exportfunktionen in offenen Formaten bereit (derzeit insbesondere LaTeX-Quelltext, PDF sowie ein Overleaf-kompatibles Archiv). Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

(6) Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform.

§ 11 Nutzungsrechte an der Anwendung

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Anwendung im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen.

(2) Die Nutzung ist auf die im gewählten Tarif vorgesehene Anzahl von Nutzern und Arbeitsbereichen beschränkt. Zugänge sind personengebunden.

(3) Alle Rechte an der Anwendung, ihrer Struktur, ihrem Quellcode, ihrer Gestaltung sowie an den vom Anbieter bereitgestellten Inhalten und Datenbeständen verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Über Absatz 1 hinausgehende Rechte werden nicht eingeräumt.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Kundeninhalte wie Kontaktpersonen, Partnerdaten, Antragsinhalte), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Auftragsverarbeitungsvertrag des Anbieters wird dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil dieses Vertrages.

(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm eingebrachten personenbezogenen Daten verantwortlich.

(4) Für Daten, die der Anbieter zur Begründung, Durchführung und Abrechnung des Vertragsverhältnisses selbst verarbeitet, ist der Anbieter Verantwortlicher. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Vertragszwecke. Kundeninhalte gelten stets als vertraulich.

(2) Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrages und drei Jahre über dessen Beendigung hinaus fort.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind; im letzten Fall informiert die offenlegende Partei die andere Partei vorab, soweit zulässig.

§ 14 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Anwendung während der Vertragslaufzeit. Es gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Im Übrigen bleiben die mietrechtlichen Gewährleistungsrechte unberührt.

(3) Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit bleiben außer Betracht. Kein Mangel liegt vor bei Störungen, die auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung, auf der IT-Umgebung des Kunden, auf Störungen der Internetverbindung oder auf Änderungen von Schnittstellen Dritter beruhen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

(4) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung an und unterstützt den Anbieter im zumutbaren Umfang bei der Fehleranalyse.

(5) Ein Recht zur Mietminderung kann der Kunde nur geltend machen, indem er den Mangel anzeigt; eine rückwirkende Minderung für Zeiträume vor der Anzeige ist ausgeschlossen, soweit der Anbieter den Mangel nicht kannte.

§ 15 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt

  1. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  2. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  3. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  4. im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie sowie
  5. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf das vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis geschuldete Nettoentgelt, mindestens jedoch auf 5.000 EUR und höchstens auf 50.000 EUR je Schadensfall.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

(5) Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, für nicht erhaltene oder entzogene Fördermittel, für Nachteile aus abgelehnten oder verspäteten Förderanträgen sowie für Schäden aus der ungeprüften Übernahme KI-generierter Ergebnisse (§ 6 Abs. 2 und 3).

(6) Für unentgeltlich erbrachte Leistungen (§ 4) haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des Absatzes 1 lit. b bis e.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 16 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, großflächige Störungen der Telekommunikationsnetze sowie großflächige Cyberangriffe, die nicht dem Verantwortungsbereich des Anbieters zuzurechnen sind. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich. Dauert die Störung länger als 60 Tage an, sind beide Parteien zur Kündigung berechtigt; bereits im Voraus gezahlte Entgelte werden anteilig erstattet.

§ 17 Änderungen der AGB und der Leistungen

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist, insbesondere aufgrund einer Änderung der Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, aufgrund technischer Weiterentwicklung der Anwendung oder zur Beseitigung von Regelungslücken, und der Kunde hierdurch nicht entgegen Treu und Glauben benachteiligt wird.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens und auf das Widerspruchsrecht wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen.

(3) Widerspricht der Kunde, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens zu kündigen. Bis zur Beendigung gelten die bisherigen Bedingungen fort.

(4) Entfällt eine wesentliche, im Tarif ausdrücklich zugesagte Funktion dauerhaft, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wegfalls.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(4) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrages bleiben unberührt.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(7) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB dienen ausschließlich der Verständlichkeit; im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich.

§ 19 Besondere Bestimmungen für Verbraucher

(1) Dieser Paragraph gilt ausschließlich für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Seine Regelungen gehen bei Widersprüchen den übrigen Bestimmungen dieser AGB vor.

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Mietrechts uneingeschränkt; der Ausschluss in § 14 Abs. 2 sowie die Einschränkung des Minderungsrechts in § 14 Abs. 5 finden keine Anwendung. Die Haftungsbeschränkungen des § 15 gelten nur, soweit sie gegenüber Verbrauchern gesetzlich zulässig sind; die Mindest- und Höchstbeträge des § 15 Abs. 3 gelten nicht.

(3) Die Gerichtsstandsvereinbarung in § 18 Abs. 2 gilt gegenüber Verbrauchern nicht. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Die Rechtswahl nach § 18 Abs. 1 lässt zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates unberührt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(4) Änderungen dieser AGB nach § 17 werden gegenüber Verbrauchern nur wirksam, wenn der Verbraucher ihnen zustimmt oder nach ausdrücklichem Hinweis auf die Bedeutung seines Schweigens nicht widerspricht. Widerspricht er, endet der Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens, ohne dass hierfür Kosten entstehen.

(5) Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Quantevo GmbH, Keffenbrinkweg 6, 12249 Berlin, contact@meritevo.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Vorzeitiger Beginn der Leistung. Haben Sie verlangt, dass die Bereitstellung der Anwendung während der Widerrufsfrist beginnt, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistung im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An Quantevo GmbH, Keffenbrinkweg 6, 12249 Berlin, contact@meritevo.eu:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Nutzung der Anwendung Meritevo.
Bestellt am / Vertrag geschlossen am: ______
Name des/der Verbraucher(s): ______
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ______
Datum: ______

(6) Verbraucherstreitbeilegung. Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Die allgemein zuständige Auffangstelle und weitere Angaben finden Sie im Impressum. Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission wurde im Juli 2025 eingestellt.

Stand: 09.09.2026 · Version 1.1 · Quantevo GmbH, Berlin

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